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1.
Grundsätzliches
In
der Abschlussprüfung soll nachgewiesen werden, dass das Ziel der
Realschule erreicht ist.
Der Beginn der schriftlichen Prüfung wird jeweils zentral auf 8.00 Uhr
festgesetzt.
2.
Angebote seitens der Neckar - Realschule
Die
Schülerinnen und Schüler erhalten in Klasse 9 bereits ca. März eine
Information zu den möglichen Wahlbereichen des Faches NWA an unserer
Schule und zur Fachübergreifenden Kompetenzprüfung (FÜK).
Die
Eltern werden in einem Elternabend dazu informiert.
Zu
Beginn der Klasse 10 erhalten die Schülerinnen und Schüler eine
Informationsmappe Rund um die Abschlussprüfung (Termine,
Notengebung…). Hinzu kommt, dass sie einen detaillierten Jahresplaner
mit den Beratungsterminen für die FÜK und den Prüfungsterminen
erhalten.
3.
Deutsch
Die
schriftliche Prüfung im Fach Deutsch besteht aus einem Aufsatz. Den Schülerinnen
und Schülern werden vier Aufgaben zur Wahl gestellt, von denen eine zu
bearbeiten ist. Die Bearbeitungszeit beträgt 240 Minuten.
-
Aufgabe
1:
Die Aufgabe 1 „Texte beschreiben“ – Lyrik hat als Grundlage ein
Gedicht. Dieses wird durch die Schüler interpretiert und bearbeitet.
-
Aufgabe
2:
Die Aufgabe 2 „Texte beschreiben“ – Prosa hat als Grundlage einen
Prosatext (z.B. eine Kurzgeschichte). Dieses wird durch die Schüler
interpretiert und bearbeitet.
-
Aufgabe
3:
Die Aufgabe 3 „Texte lesen, auswerten und schreiben“ hat jedes Jahr
ein anderes Rahmenthema, das durch die sogenannten Impulstexte
festgelegt wird.
Zur Bearbeitung der Aufgabe 3 "Texte lesen, auswerten und
schreiben" dienen die Impulstexte und das selbst erstellte
Kompendium (individuelle Schülersammlung weiterer Texte passend zu den
Impulstexten).
-
Aufgabe
4:
Die Aufgabe 4 „Produktiver Umgang mit Texten“ bezieht sich auf eine
Ganzschrift. Diese Lektüre ändert sich ebenfalls jedes Schuljahr und
ist verbindlich vorgegeben. Die Schülerinnen und Schüler dürfen ihre
eigenen Exemplare mit eingetragenen Randnotizen verwenden.
Duden:
In der schriftlichen Prüfung darf ein Rechtschreibwörterbuch verwendet
werden.
Ganzschrift
2012:
Die Ganzschrift für die Prüfung 2012 ist „Grafeneck" von Rainer
Gross.
4.
Mathematik
Die
schriftliche Prüfung im Fach Mathematik setzt sich aus
-
einem
Pflichtbereich und
-
einem
Wahlbereich zusammen.
Im
Wahlbereich werden drei Aufgaben den Schülerinnen und Schülern
vorgelet. Im Rahmen der Prüfung sind die Aufgaben des Pflichtbereichs
und zwei der drei vom Fachlehrer bzw. von der Fachlehrerin ausgewählten
Aufgaben des Wahlbereichs zu bearbeiten. Die Bearbeitungszeit beträgt
180 Minuten.
Bearbeiten die Schülerinnen und Schüler mehr als zwei Aufgaben im
Wahlbereich, so werden die beiden besten Lösungen gewertet.
Die Benutzung einer zugelassenen Formelsammlung ohne Ergänzungen, eines
nicht programmierbaren elektronischen Taschenrechners sowie die
Benutzung von Parabelschablone und Zeichengeräten sind erlaubt.
5.
Pflichtfremdsprache (Englisch)
5.1
Die schriftliche Prüfung in der Pflichtfremdsprache
besteht aus den Teilbereichen:
-
textorientierte
Aufgaben,
-
kontextbezogene
Aufgaben zu Wortschatz und grammatischen Strukturen,
-
themengebundene
Sprachproduktion
-
sowie
Anwendung erworbener Arbeitstechniken und methodischer Fertigkeiten.
Insgesamt
steht den Schülerinnen und Schülern dafür 120 Minuten
Bearbeitungszeit zur Verfügung.
Wörterbuch:
In der schriftlichen Prüfung darf kein Wörterbuch verwendet werden.
5.2
EuroKomPrüfung
Im
ersten Schulhalbjahr der Klasse 10 wird in der Pflichtfremdsprache der
Realschule eine mündliche Prüfung durchgeführt, die EuroKom Prüfung.
Diese wird von der Fachlehrerin bzw. vom Fachlehrer der Klasse und einer
weiteren Fachlehrkraft abgenommen. Die Schülerinnen und Schüler werden
gemäß ihren Wünschen einzeln oder zu zweit geprüft.
Die
EuroKomPrüfung dauert etwa 15 Minuten je Schülerin bzw. Schüler.
Zwischen den einzelnen Prüfungsteilen darf keine Pause gemacht werden.
Direkt
im Anschluss setzen die beiden beteiligten Fachlehrkräfte die Note fest
und teilen diese der Schülerin bzw. dem Schüler auf Wunsch mit.
6.
Mündliche Prüfung
Dem
Schüler wird vor Beginn der Prüfung die Möglichkeit gegeben, ein
Schwerpunktthema zu benennen. (In ausreichendem zeitlichem Abstand vor
Beginn der Prüfung). Das Schwerpunktthema wird in die mündliche Prüfung
des jeweiligen Faches einbezogen.
So besteht die mündliche Prüfung aus zwei Teilen:
-
dem
Schwerpunktthema und
-
einem
freien Teil, der Inhalte aus Klasse 9 und 10 in dem jeweiligen Fach
abfragt.
Jeder
Schüler wird je Fach etwa zehn Minuten geprüft.
7.
Fächerübergreifende Kompetenzprüfung
Allgemein:
Die Fächerübergreifende Kompetenzprüfung ist eine mündliche Prüfung,
die alle Schülerinnen und Schüler der Realschule in Gruppen ablegen müssen.
Eine Schülergruppe umfasst in der Regel drei Schülerinnen und Schüler.
Inhalt der Fächerübergreifenden Kompetenzprüfung ist ein von Schülerinnen
und Schülern selbst gewähltes und bearbeitetes Thema, welches sich auf
die Bildungsstandards mindestens zweier Fächer oder Fächerverbünde
bezieht und auf jeden Fall dem Anspruchsniveau der Klasse 10 entspricht.
Die Fächerübergreifende Kompetenzprüfung wird auf der Grundlage einer
zuvor zu erstellenden Dokumentation durchgeführt und besteht aus einer
Präsentation zu dem gewählten Thema und einem direkt daran anknüpfenden
Prüfungsgespräch.
Vorbereitung:
Die Gruppen haben im Laufe des Schuljahres insgesamt vier
Beratungstermine mit den zugeordneten Lehrkräften. Diese dienen der
Unterstützung in der Bearbeitung der Themen, sind jedoch nicht dazu da,
bspw. die Gliederung oder Informationsbeschaffung für die Schülerinnen
und Schüler durchzuführen.
Grundlage der Beratungstermine sind also die Unterlagen, die die
Gruppenmitglieder mitbringen und beisteuern.
Ablauf
der Prüfung:
Zu Beginn des 10. Schuljahres finden sich Gruppen von drei bis fünf Schülerinnen
und Schüler. Jede Gruppe formuliert ihr Thema und reicht dieses
innerhalb von etwa sechs Wochen nach Beginn des Schuljahres ein. Die
Schulleitung genehmigt das Thema. Sie weist den Schülergruppen zwei
Lehrkräfte zur Beratung und Begleitung zu, die nach Möglichkeit in
Klassenstufe 10 unterrichten.
Das Thema wird in den Gruppen im Verlauf des 10. Schuljahres
projektorientiert bearbeitet. Zusätzlich steht eine intensive Phase von
ca. 3 Wochen im Anschluss an die Bekanntgabe der Jahresleistungen zur
Verfügung. Die Gruppe erstellt eine Dokumentation, die rechtzeitig vor
der Prüfung abgegeben wird. Diese wird jedoch nicht in der Bewertung
berücksichtigt.
Prüfungsgegenstand ist die Präsentation und ein direkt daran anknüpfendes
Prüfungsgespräch (auf der Grundlage der vorgelegten Dokumentation).
Zwischen Präsentation und Prüfungsgespräch darf keine Pause gemacht
werden.
Die Fächerübergreifende Kompetenzprüfung wird als Gruppenprüfung
durchgeführt, wobei jede Schülerin / jeder Schüler eine
individuelle Note erhält.
Die Prüfungszeit beträgt für jeden Prüfling etwa 15 Minuten, wobei
der zeitliche Umfang von Präsentation und Prüfungsgespräch annähernd
gleich sind.
Im Anschluss an die Prüfung setzt der Fachausschuss das Ergebnis der Fächerübergreifenden
Kompetenzprüfung fest und teilt es jeder Schülerin / jedem Schüler
auf Wunsch mit.
Zusammenfassung
wichtiger Grundsätze für die Durchführung der Fächerübergreifenden
Kompetenzprüfung:
- Die
Themen werden von den Schülern gewählt und vom Schulleiter
genehmigt.
- Die
Themen müssen zwei Fächer bzw. Fächerverbünde abdecken und auf
die Bildungsstandards Klasse 10 bezogen sein.
- Das
Thema erscheint im Zeugnis mit einer ganzen Note.
- Die
Themenwahl erfolgt bis zu den Herbstferien.
- Eine
Schülergruppe besteht in der Regel aus 3 - 5 Schülern.
- Bildung
der Gruppen am Anfang Klasse 10.
- 2
Lehrkräfte begleiten und beraten die Schülergruppe. Ausnahme bei
Kombination Ethik, Religion und ein weiteres Fach – da sind es
drei beratende Lehrer.
- Die
Prüflinge sollen ihre Vorträge nicht vom Blatt ablesen, sondern
frei vortragen.
- Die
beratenden Lehrkräfte und ein Prüfungsvorsitzender einer anderen
Schule werden die Prüfung abnehmen.
- Es
bleibt bei der ganzen Note.
- Die
Schüler können aus einem schulinternen Themenkatalog ihr Thema
auswählen. Sie haben auch die Möglichkeit, selbst ein Thema
vorzuschlagen.
Nähere
Informationen zur fächerübergreifenden Kompetenzprüfung für Schülerinnen
und Schüler findet man unter
http://www.schule-bw.de/schularten/realschule/pruefungen/realabschlusspruefung/allgemeines/schuelerleitfaden0708v2.pdf
Große
Teile dieser Informationen sind wörtlich entnommen aus http://www.kultusportal-bw.de
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