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Hausordnung |
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Vorwort Wir können an unserer Schule nur dann einvernehmlich zusammenleben und arbeiten, wenn wir einander achten, anerkennen und wenn wir versuchen, Probleme gemeinsam zu bewältigen. Es ist deshalb wichtig, dass jeder für sich, für andere und für die Gemeinschaft Verantwortung übernimmt. Das heißt auch, dass wir höflich und rücksichtsvoll miteinander umgehen, andere nicht stören, gefährden oder gar verletzen. Wir gehen mit allem fremden Eigentum, also auch mit Ausstattungen und Einrichtungsgegenständen, sorgsam um und beschädigen es nicht. Wir achten auf Pünktlichkeit, Sauberkeit und Ordnung. Von diesen Grundsätzen soll sich unser Verhalten auch außerhalb der Schule leiten lassen. Streitschlichtungsverfahren, seit Schuljahr 02/03 in Kraft 1. Eine Streitschlichtung ist freiwillig. Sie wird durch Mitglieder (Schüler, Eltern, Lehrer) unserer Streitschlichtergruppe durchgeführt. 2. Schüler, Eltern oder Lehrer können die Streitschlichter zur Durchführung einer Schlichtung beauftragen. 3. Sollte sich ein Streit zwischen Schülern/innen entwickeln, den diese nicht alleine lösen können, werden dazu unsere Schülerstreitschlichter oder ein Konfliktberater beauftragt. 4. Bei Schulkonflikten zwischen Lehrer/innen, Eltern oder Schüler/innen, den diese nicht alleine lösen können, werden unsere jugendlichen und/oder erwachsenen Streitschlichter mit der Schlichtung beauftragt. 5. Ziel einen Streitschlichtung in allen Bereichen ist die Gewinner-Gewinner-Lösung (einvernehmliche Lösung). Die Einigung wird von den Streitschlichtern protokolliert und ist somit gültig. Die Lösung wird bei einem Kontrolltermin (Zufriedenheitsanalyse) überprüft. 6. Wird eine Schlichtung abgelehnt oder schlägt sie wiederholt fehl, so kann nach der Disziplinarordnung der NRS (Gespräch, Tagebucheintrag, verschiedene Schulstrafen) verfahren werden. Verhalten im Schulhaus und im Schulgelände Vor
und nach dem Unterricht, während der unterrichtsfreien Zeit und in der
Mittagspause stehen den Schülern das Foyer vor dem Musiksaal (037), der
Pausenhof und der Hartplatz (sofern dieser nicht für den Unterricht benötigt
wird) zur Verfügung. Die
Flure vor den Klassenzimmern sind keine Aufenthaltsbereiche. Während
der Freizeit einzelner Schüler haben andere Unterricht oder wollen
ungestört Aufgaben erledigen; das verlangt Rücksicht. Die
Anweisungen der Lehrer beider Realschulen und der Hausmeister sind zu
befolgen. Im
Schulgelände sind das Rauchen und der Genuss von Alkohol verboten. Kein
Kaugummikauen und keine Mützen im Unterricht. Für
Schüler gilt: Handy
und andere elektronische Unterhaltungs- und Kommunikationsgeräte müssen
beim Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet und in der Schultasche
verwahrt werden. Die Schule haftet nicht für beschädigte oder verloren
gegangene Geräte. Weitere
Datenträger und aufnahmefähige Geräte dürfen nur für
unterrichtliche Zwecke auf das Schulgelände mitgebracht werden. Es
besteht ein generelles Verbot des Mitbringens von Waffen und waffenähnlichen
Gegenständen. Wegen
der erhöhten Unfallgefahr besteht ein grundsätzliches Verbot,
Glasflaschen auf das Schulgelände mitzubringen. Der
Hartplatz darf nur mit Turnschuhen und nur zum Spielen betreten werden. Toiletten
sind keine Aufenthaltsräume. Der
schmale Durchgang vor dem Rektorat der Geschwister-Scholl-Realschule ist
für Schüler nur gestattet, wenn sie auf dem Sekretariat oder bei der
Schulleitung der Geschwister-Scholl-Realschule etwas zu erledigen haben. Jeder
bemüht sich, Müll zu vermeiden. Abfälle gehören, je nach Art, in
die Biotonne (organische Abfälle), in
den Gelben Sack (Abfälle, die wiederverwertbar sind), in
die Abfallkörbe (Restmüll). Fahrräder, Kickboards und Mopeds Der Schulhof ist Fußgängerbereich; das Befahren ist verboten. Die Zufahrt zum Fahrradabstellplatz erfolgt nur über die Mühlstraße, die zum Mopedparkplatz über die Stichstraße zur Neckarau. Aus Sicherheitsgründen werden Kickboards wie Fahrräder behandelt und auf dem Fahrradabstellplatz abgeschlossen abgestellt. Eine Unterbringung im Schließfach ist ebenfalls möglich. . Klassenzimmer Mit dem Gong gehen alle Schüler auf ihre Plätze und legen die notwendigen Unterrichtsmittel bereit. Fachräume und Sporthallen werden erst mit der Lehrkraft betreten. Für das Verhalten in den Fachräumen gelten gesonderte Vorschriften. Ist zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Lehrer erschienen, verständigen die Klassensprecher/die Gruppensprecher das Rektorat. Die Benutzung von Geräten und Lehrmitteln erfolgt nur durch den Lehrer oder unter dessen Aufsicht. Am Mittwoch und Freitag wird nach Unterrichtsende aufgestuhlt. Nur die dafür eingeteilten Schüler bedienen die Sonnenschutzjalousien, um Beschädigungen zu vermeiden. Ist in einem Raum ein Schaden entstanden oder festgestellt worden, so ist sofort der Klassen- bzw. Fachlehrer zu verständigen. Mäntel und Jacken werden an die Garderobe vor dem Unterrichtsraum oder über die Stuhllehne gehängt, keinesfalls auf der Fensterbank oder auf Schultischen abgelegt. Klassenordner Sie putzen die Tafel und halten ihre Mitschüler an - unterstützt vom Fachlehrer – das Zimmer aufzuräumen und sauber zu verlassen. Sie schließen die Fenster, löschen das Licht und verlassen als letzte Schüler vor dem Lehrer das Zimmer. Sie sorgen freitags für das Entleeren der Papierbehälter. Klassenbücher Der Tagebuchordner holt das Klassenbuch zur ersten Stunde, nach der letzten Unterrichtsstunde legt es der Lehrer zurück. Zum Beginn des Nachmittagsunterrichts bringt der Fachlehrer das Klassenbuch mit und legt es am Ende ins Sammelregal zurück. Die Ordner prüfen, ob die Lehrer eingetragen haben und nehmen das Tagebuch ggf. in den nächsten Unterrichtsraum mit. Die Pausen In den Pausen und unterrichtsfreien Zeiten hat sich jeder im Klassenzimmer / Fachraum und in den Fluren so zu verhalten, dass Unfälle vermieden werden. Die große Pause dient der Erholung. Deshalb verlassen alle Schüler ohne Verzögerung das Schulgebäude. Dies überwachen Lehrkräfte und eingeteilte Schüler der Oberstufe; ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. Beim Bäcker und beim Getränkeverkauf gilt nicht das Recht des Stärkeren; alle reihen sich in die Schlange ein und drängeln nicht. Das Schulgelände darf während der Mittagspause verlassen werden, jedoch nicht während der Unterrichtszeit, in den sonstigen Pausen und Hohlstunden. Ausnahmen aus triftigen Gründen werden durch Lehrkräfte erteilt. Fehlzeiten von Schülern/innen Die Klassenkonferenz kann in begründeten Einzelfällen entscheiden, dass Fehlzeiten in den Halbjahreszeugnissen bzw. im Zeugnis (nicht Abschlusszeugnis) aufgeführt werden. Der Aufenthalt ist während der großen Pause nur in folgenden Grenzen gestattet:
Neueste Fassung gemäß Beschluss der Schulkonferenz vom 19.03.2012
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